SPD, Grüne und FDP wollen eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz einführen. Wie das funktionieren soll, zeigt jetzt die entsprechende Formulierungshilfe aus dem Arbeitsministerium.
Berlin Beschäftigte dürfen künftig nur noch dann an ihrem Arbeitsplatz erscheinen, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Gleiches gilt für Sammeltransporte mehrerer Beschäftigter zum Arbeitsplatz. Das Testergebnis muss dabei nachgewiesen werden, ein einfacher Selbsttest ist nicht ausreichend.
Außerdem sollen Arbeitgeber wieder verpflichtet werden, Arbeitnehmern die Arbeit von zu Hause aus zu ermöglichen, wenn keine betriebsbedingten Gründe dem entgegenstehen. Beschäftigte sind verpflichtet, das Angebot anzunehmen, wenn ihrerseits keine Gründe dem entgegenstehen.
So sieht es eine Formulierungshilfe des Bundesarbeitsministeriums für einen Änderungsantrag von SPD, Grünen und FDP zum Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor. Die Entwürfe der Änderungsanträge liegen dem Handelsblatt vor.
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